Häufige Fragen
Das fragen Angehörige am häufigsten
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen. Ist Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an, wir nehmen uns Zeit.
Was muss ich im Todesfall zuerst tun?
Verständigen Sie zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Danach rufen Sie uns an und wir kümmern uns um die Abholung und alle weiteren Schritte. Tag und Nacht unter 06232 25 908. Alle Schritte im Detail finden Sie unter Im Trauerfall.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis, Geburtsurkunde, Ehe oder Sterbeurkunde des Partners, Krankenversicherungsnachweis. Bei Vorsorgeverträgen bringen Sie diese bitte mit. Liegt eine Totenfürsorgevollmacht vor, legen Sie diese dazu. Wir prüfen gemeinsam, was im Einzelfall gebraucht wird. Eine Übersicht, welche Papiere je nach Familienstand nötig sind, finden Sie in unserer Dokumenten-Übersicht.
Werden Verstorbene einzeln eingeäschert?
Ja. Das deutsche Bestattungsgesetz schreibt Einzel-Einäscherungen zwingend vor. Jede Asche wird dem jeweiligen Verstorbenen eindeutig durch einen Schamottstein mit Nummer zugeordnet.
Was übernehmen Sie für uns, was müssen wir tun?
Wir übernehmen fast alles. Abholung, Überführung, hygienische Versorgung, Formalitäten, Planung der Trauerfeier, Blumen, Trauerdruck und Musik. Sie treffen mit uns die persönlichen Entscheidungen und wir setzen alles um.
Sind Ihre Räume barrierefrei und sind Hausbesuche möglich?
Ja. Unser Haus in der Bahnhofstraße ist barrierefrei zugänglich, ebenso unser Abschiednahmeraum. Und wenn Ihnen der Weg zu uns schwerfällt, kommen wir gerne zu Ihnen: Beratungen sind jederzeit auch bei Ihnen zu Hause möglich.
Was kostet eine Bestattung?
Die Kosten hängen von Bestattungsart, Friedhof und individuellen Wünschen ab. Wir machen Ihnen im Vorgespräch eine transparente Kostenaufstellung, ganz ohne versteckte Positionen.
Arbeiten Sie mit FriedWald zusammen?
Ja, wir sind offizieller FriedWald-Partner. Gerne organisieren wir auch Baumbestattungen in einem Ruheforst, der Trifelsruhe in Annweiler oder auf den Friedhöfen in der Region.
Was ist eine Totenfürsorgevollmacht?
Mit der Totenfürsorgevollmacht legen Sie Ihre Wünsche zu Lebzeiten fest und wer diese umsetzen soll. Für die neuen Möglichkeiten in Rheinland-Pfalz, etwa die Flussbestattung, ist sie Voraussetzung.
Begleiten Sie auch Bestattungen im Ausland?
Ja. Wir organisieren Überführungen bundesweit und international und begleiten Bestattungen auch über die Region hinaus.