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Erste Schritte

Was im Trauerfall zu tun ist

Der Tod eines geliebten Menschen wirft viele Fragen auf einmal auf. Atmen Sie durch. Sie müssen nicht alles allein wissen und entscheiden. Wir nehmen Ihnen so viel ab wie möglich.

Im Video erklärt

Was im Trauerfall als Erstes tun?

Zwei Schritte, die Halt geben

1

Arzt verständigen

Bei einem Todesfall zu Hause rufen Sie bitte zuerst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Der Arzt stellt den Tod fest und den Totenschein aus. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal diesen Schritt für Sie.

2

Uns anrufen

Rufen Sie uns an, Tag und Nacht unter 06232 25 908. Wir überführen den Verstorbenen, besprechen alles Weitere in Ruhe mit Ihnen und übernehmen die Organisation.

Unterlagen

Diese Dokumente bereitlegen

Bringen Sie zum ersten Gespräch möglichst die folgenden Unterlagen mit. Fehlt etwas, ist das kein Problem.

Welche Papiere genau benötigt werden, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Für den Fall, dass die Dokumente nicht vorhanden sind, helfen wir bei der Beschaffung.

Tabelle seitlich scrollen, um alle Spalten zu sehen.

Benötigte Dokumente nach Familienstand der verstorbenen Person
Dokument Ledig Verheiratet /
Verpartnert
Geschieden Verwitwet
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde nicht erforderlich nicht erforderlich nicht erforderlich
Heiratsurkunde, Familienbuch-Auszug oder Partnerschaftsurkunde nicht erforderlich
Rechtskräftiges Scheidungsurteil nicht erforderlich nicht erforderlich nicht erforderlich
Sterbeurkunde des Ehe- oder Lebenspartners nicht erforderlich nicht erforderlich nicht erforderlich
Krankenversicherungsnachweis und Rentenversicherungsnummer
Totenfürsorgevollmacht (falls vorhanden)
Graburkunde (falls vorhanden)
Vorsorge- oder Sterbeversicherungen (falls vorhanden)
Bestattungsvorsorgevertrag (falls abgeschlossen)
  • erforderlich
  • nicht erforderlich
Die Totenfürsorgevollmacht

Mit der Totenfürsorgevollmacht halten Sie zu Lebzeiten fest, welche Art von Abschied gewünscht ist und wer Ihre Wünsche umsetzen soll. In Rheinland-Pfalz ist sie die Grundvoraussetzung für die neuen, alternativen Bestattungsarten Ohne die Totenfürsorgevollmacht sind etwa eine Flussbestattung oder die Aufbewahrung der Asche zu Hause nicht möglich. Wir erklären Ihnen gerne genau, was dazu gehört, und unterstützen Sie beim Aufsetzen.

Sie brauchen jetzt Unterstützung?

Wir sind Tag und Nacht für Sie da, auch an Sonn und Feiertagen.

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